NeunKW.de - Das Energie-Wiki

Einspeisevergütung

Wer eine Biogas-, Solar- oder Windkraftanlage betreibt, kann die gewonnene Energie ins öffentliche Stromnetz leiten. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den meist kleineren Unternehmen diesen Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Dafür müssen sie einen festen Betrag bezahlen. Den nennt man Einspeisevergütung. Geregelt ist das im Stromeinspeisungsgesetz von 1990, dem Vorläufer des EEG. Wie hoch genau die Vergütung ist, hängt von der Art der Energiegewinnung ab. So ist der Preis für Strom aus Windkraft (zehn Cent) zum Beispiel niedriger als der Preis für Biogas-Strom (durchschnittlich 20 Cent).


Energie-Wiki - Weitere Stichwörter:


Biogas | Biogasanlage | Braunkohle | Braunkohlerevier | Castor | CO² | Direkter Abbau | Einspeisevergütung | Endlager | Energieverschwender gesucht! | Energiewende | Erdwärme | Erneuerbare Energien | Erneuerbare-Energien-Gesetz | fossile Energie | fossile Energien | Gasometer | Grundversorgung | Grüner Strom Label | Hüttenwerke | intelligenter Stromnetze | Kilowatt | Kilowattstunde | Kohlenstoffdioxid | Kraft-Wärme-Kopplung | LED-Leuchte | Netzbetreiber | Niedertemperaturkessel | Offshore-Windparks | OK-Power-Siegel | Ökostrom | Photovoltaik | Pumpspeicherkraftwerk | Rheinisches Braunkohlerevier | Sankt-Florians-Prinzip | Sicherer Einschluss | Steinkohle | Strommix | Sümpfungswasser | Tagebau | Treibhauseffekt | Wärmepumpe | Wasserkraft | Zeche | Zwischenlager |